1. Allgemeines
Für alle Rechtsbeziehungen, welche zwischen einer WingTsun-Schule und dem/der Kursteilnehmer/in (nachstehend Teilnehmer* genannt), welche/r das Kursangebot einer WingTsun-Schule nutzt, gelten ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt).
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer sowie der WingTsun-Schule bei der Inanspruchnahme von Kursangeboten jeglicher Art.
Durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen einer WingTsun-Schule werden diese AGB vom Teilnehmer vollumfänglich akzeptiert und werden so zu einem integrierenden Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Teilnehmer und der WingTsun-Schule.
Zur Anwendung kommen jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellsten AGB.
* Die in den AGB benutzten männlichen Bezeichnungen (beispielsweise «Teilnehmer») umfassen gleichermassen die weibliche Form.
2. Voraussetzung – Mitgliedschaft EWTO (Europäische WingTsun Organisation)
Die Einschreibung in die EWTO ist Voraussetzung, um in einer WingTsun-Schule Unterricht nehmen zu können. Die Mitgliedschaft der EWTO beginnt mit demselben Datum wie die Unterrichts-Vereinbarung.
Der EWTO-Ausweis ist zu allen Seminaren mitzubringen. Er ist nur gültig versehen mit der aktuellen Jahresmarke, welche dem Teilnehmer nach Einzahlung der Jahres-Ausweisgebühr schnellstmöglich zugestellt wird.
Die Ausweisgebühr beträgt jährlich CHF 65.00 und ist im Voraus zu entrichten. Sie wird von der Verwaltung der EWTO-Schulen Schweiz GmbH in Rechnung gestellt.
Die Vereinbarung kann unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist jeweils auf Ablauf der bezahlten Ausweisgebühr bei EWTO-Schulen Schweiz GmbH schriftlich per Mail gekündigt werden. Bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist ist die EWTO-Ausweisgebühr für das folgende Jahr fällig.
3. Umfang der Dienstleistung
Mit der Unterzeichnung der Unterrichts-Vereinbarung wird das Mitgliedschaftsverhältnis für die EWTO als auch das Vertragsverhältnis mit der entsprechenden schweizerischen WingTsun-Schule begründet.
Die Unterrichts-Vereinbarung berechtigt zur Teilnahme an den Kursen, entsprechend der bezahlten Kursgebühr. Der Beitrag ist unabhängig von der Teilnahme und bietet die Möglichkeit, das Kursangebot im Rahmen der Vereinbarung zu nützen.
Die WingTsun-Schule ist in der Ausgestaltung der angebotenen Kurse frei und kann bestehende Kursangebote jederzeit abändern, erweitern oder einstellen.
Mit einer allfälligen Verlegung der Räumlichkeiten erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich einverstanden.
4. Vertraulichkeit und Datenschutz
Persönliche Daten werden von der WingTsun-Schule streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch ohne die Einwilligung des Teilnehmers weitergegeben.
Die persönlichen Angaben nutzt die WingTsun-Schule ausschliesslich für die gewünschten Dienstleistungen.
5. Modalitäten
Gebühr/Zahlungsmodalitäten: Die gewählte Kursgebühr ist im Voraus zu entrichten, bei Ratenzahlung in aufeinanderfolgenden monatlichen Raten, ist die erste davon bei Eintritt geschuldet. Gebühren für Seminare und Stufentests sind in den Unterrichtsgebühren nicht inbegriffen.
Automatische Verlängerung / Kursziel: Die Unterrichts-Vereinbarung verlängert sich automatisch in das nächste Modul, d.h. der Kursplatz bleibt dem Teilnehmer reserviert, maximal bis zum Abschluss der Ausbildung WingTsun oder Escrima (12. Teilnehmer Module, Dauer 3-6 Jahre je nach Unterrichts-Intensität).
Kursziel: Standard-Kurs: 4 Teilnehmerstufen/Jahr, Light-Kurs (1 Lektion/Woche): 2 Teilnehmerstufen pro Jahr.
Kündigung: Die Unterrichts-Vereinbarung kann unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist jeweils auf Ablauf der bezahlten Kurszeit bei der EWTO-Schule schriftlich per Mail gekündigt werden. Bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist ist die ganze Kursgebühr für die folgende Kurszeit fällig. Bei einer ausser terminlichen Kündigung aus gesundheitlichen Gründen kann bis auf 3 Monate eine anteil-mässige Rückerstattung erfolgen. Die Schule kann für die Rückerstattung eine Bearbeitungsgebühr erheben.
Treuebonus: Bei fortlaufendem Besuch der Schulungen bleibt die Kursgebühr für das Folgejahr/-semester gleich und wird auch im Falle einer Preiserhöhung nicht angehoben. Dies gilt längstens bis zur Beendigung der Ausbildung. Für spezielle Rabatte gilt kein Treuebonus (z.B. Familienrabatt).
Absenzen: Kann ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen (Krankheit, Einberufung, Schwangerschaft, Auslandaufenthalt) das Kursangebot während mindestens 1 Monat nicht wahrnehmen, so wird die bezahlte Unterrichtszeit im Rahmen der versäumten Zeit verlängert, sofern die Absenz im Voraus und schriftlich mitgeteilt wird (im Falle von Krankheit oder Unfall in den ersten Tagen der Absenz).
Unterrichtsfreie Zeiten: Sind die Feiertage und die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie eine Sommerpause. Die Termine werden Anfang Jahr bekannt gegeben. Der Kinderunterricht wird während der örtlichen Schulferien eingestellt.
Abklärungen zur Gesundheit: Der Teilnehmer oder deren Inhaber der elterlichen Sorge bestätigen, dass zurzeit keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die der Teilnahme an den Kursen entgegenstehen.
Versicherungsabschluss: Eine Versicherung gegen Unfall ist Sache eines jeden Teilnehmers.
6. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der WingTsun-Schule wird soweit als gesetzlich zulässig wegbedungen.
Für die in jeder Kampfsportart sporttypischen Verletzungen übernimmt die WingTsun-Schule keinerlei Haftung.
Dies gilt insbesondere für alle potentiellen Schäden und Verletzungen, die sich ein Teilnehmer während des Trainings oder des Aufenthalts in den Räumlichkeiten der WingTsun-Schule zuzieht.
Eine Haftung für vom Teilnehmer mitgebrachte Gegenständen und Wertsachen wird ebenfalls ausgeschlossen.
Ist es der WingTsun-Schule aus Gründen höherer Gewalt (vis major) nicht möglich, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, besteht für den Teilnehmer kein Schadensersatzanspruch.
Die Haftung der WingTsun-Schule beschränkt sich auf Vorsatz.
7. Ergänzende Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer hat in angemessenem Umfang dafür zu sorgen, dass durch sein Verhalten die Dienstleistungen der WingTsun-Schule nicht beeinträchtigt werden.
Der Teilnehmer verpflichtet sich des Weiteren, rechtswidrige Handlungen zu unterlassen und die Dienstleistungen der WingTsun-Schule nicht missbräuchlich zu nutzen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, gelernte Techniken nur im Notfall gemäss StGb Art. 14 und StGb Art. 15 anzuwenden und bestätigt mit seiner Unterschrift, nicht vorbestraft zu sein.
Bei Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Teilnehmer hat dieser die Schulleitung umgehend zu informieren. In diesem Fall behält sich diese das Recht vor, durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
8. Ergänzende Bestimmungen
Die WingTsun-Schule kann die vorliegenden AGB jederzeit abändern. Die geänderten AGB gelten ab ihrer Abgabe zusammen mit dem Vertrag der WingTsun-Schule.
Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein (Naturkatastophen, Epidemien/Pandemien, Streiks, Ausgangssperren etc.), dessen Auswirkung die Durchführung des ordnungsgemässen Angebots verhindert, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Kursgebühr. Nach Möglichkeit wird ein alternatives Angebot bereitgestellt (z.B. Online, alternativer Ort etc.) . Eine weitere oder andere Art der Kompensation findet nicht statt.
9. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, bleiben die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen sowie die Gültigkeit der Unterrichts-Vereinbarung dadurch unberührt. Die WingTsun-Schule ersetzt dies falls die nichtige(n) oder unwirksame(n) Bestimmung(en) durch möglichst gleichwertige rechtmässige Bestimmungen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Inanspruchnahme von Kursen der WingTsun-Schule sowie diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Sofern gesetzlich zulässig, ist der ausschliessliche Gerichtsstand Thun, Kanton Bern.